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Stipendien für junge Künstler*innen

Auch im Jahr 2024 vergibt die Stadt Köln zur Förderung junger Künstler*innen, je ein Förderstipendium in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zwei Stipendien im Bereich Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Komponist*innen Neuer Musik sowie Horst-und-Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik). Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 Euro dotiert.

Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind junge Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden – mit Jahrgang 1989 und jünger. Für das aus privaten Mitteln finanzierte Horst-und-Gretl-Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik, liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren – Jahrgang 1994 und jünger.

Bewerber*innen müssen zudem in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass die Preisträger*innen, die nicht aus Köln kommen, während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür wird für drei Monate ein städtisches Gastatelier zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Stipendiat*innen ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren.

Die Förderstipendien der Stadt Köln werden seit den siebziger Jahren vergeben. Sie sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Kunstschaffenden verbessern und ermöglichen, dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Bewerbungsschluss ist der 14. März. (red.)

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