Sonntag, 5. Mai 2024
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Inselfest – Stadt entschied per Auswahlverfahren

Ein zwischenzeitlich eingereichter Vertrag eines Ortsvereins ist nicht mehr bindend - die Stadt hat nun per Auswahlverfahren entschieden

Drei potenzielle Ausrichtende hatten fristgerecht bis zum 13. März vollständige Unterlagen eingereicht. Aus rechtlichen Gründen seien jedoch zwei von ihnen ausgeschlossen worden, so die Stadt. Damit sei nur noch ein Ausrichtender in der Auswahl gewesen. Konkret geht es um die Veranstaltung des Volksfestes Inselfest an der Zündorfer Groov.

Nachdem nach einem Gerichtsentscheid die Stadt Köln bei der Ausrichtung der Kirmes in Deutz einen Wettbewerb ausgerufen hatte, wurde dies nun auch für das seit 1978 von der CDU ausgerichtete Inselfest umgesetzt. Das Fest soll in diesem Jahr vom 9. bis 12. Mai stattfinden.

Mit Bekanntmachung zum 1. Februar hatte die Stadt aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Dies sei notwendig geworden, da für die Durchführung des Porzer Volksfests mehrere Anträge vorgelegen hätten, so die Stadt.

Am 12. März ging dann zudem ein Antrag eines ortsansässigen Vereins auf Ausrichtung des Porzer Inselfests ein. Der Verein berief sich auf einen Gestattungsvertrag aus dem Jahr 1984, der ihm die Möglichkeit einräumt, eine Kirmesveranstaltung durchzuführen. Man habe sich zu diesem Zeitpunkt an diesen Vertrag gebunden gefühlt, so die Stadt Köln. Das bisherige Auswahlverfahren wurde daraufhin ruhend gestellt.

Parallel seien am 11. März mehrere Anträge eines interessierten Ausrichters beim Verwaltungsgericht Köln eingegangen, die unter anderem zum Ziel hatten, den Zuschlag für die Ausrichtung des Volksfestes zu erhalten. Per Eilbeschluss am 19. März wurden diese Anträge zwar abgelehnt, jedoch gab das Verwaltungsgericht Köln der Stadt Köln zwei wesentliche Hinweise mit: Darunter auch der, so die Stadt, deutliche Hinweis, dass die Berufung auf Ansprüche aus einem Jahrzehnte alten und in Vergessenheit geratenen Vertrag als zweifelhaft angesehen werden müsste. Demnach wäre der Anspruch verwirkt.

Auf Grundlage der Hinweise habe sich die Stadt Köln dafür entschieden, das ruhend gestellte Auswahlverfahren wiederaufzunehmen, so heißt es. Insofern werde das Vertragsverhältnis mit dem ortsansässigen Verein als beendet angesehen und die Prüfung der im Rahmen des Auswahlverfahrens eingegangenen Unterlagen der nun scheinbar doch wieder drei Bewerbenden, so die Angaben der Stadt, wieder vorgenommen.

Diese Prüfung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterlagen von allen Bewerber*innen zwar als vollständig anzusehen seien, jedoch weiter zwei Bewerbende aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen würden. Es verbleibe somit ein Bewerber, dem nun der Zuschlag erteilt werde. Wer dies ist, ließ die Stadt derweil offen.

Gerüchten zu Folge soll es sich dabei um den Leverkusener Unternehmer Wilfried Hoffmann handeln, der das Fest gemeinsam mit der Porzer CDU ausrichten möchte. Ein Parteivertreter bestätigte derweil auch, dass sich die CDU gemeinsam mit Hoffman beworben habe und das Porzer Inselfest ausrichten werde. (red.)

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