Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Wenn auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes eine Photovoltaikanlage installiert wird, dann fällt darauf keine Umsatzsteuer an. Eingeschlossen sind dabei, laut Bundesfinanzministerium, die für den Betrieb einer solchen Solaranlage wesentlichen Komponenten und auch die Speicher, die den erzeugten Strom speichern. In Porz-Mitte hat das Bezirksrathaus den Schritt zur Installation schon länger gemacht, wie unser Montagsfoto zeigt.