Manchmal sei es einfach nur ein Dachdecker, der ein Dach inspizieren wolle, sich nichts dabei denke, so Lukas Weinberger, Pressesprecher vom Flughafen Köln/Bonn. Starte dessen Drohne aber zu nah am Airport, so könnten die Konsequenzen weitreichend sein. Dann, wenn die Drohne in der dort geltenden Flugverbotszone in die Luft steigt.
Denn: Drohnen in Flughafennähe sind als Flugobjekte und aus Sicherheitsgründen in besonderem Fokus.
Im Umkreis von einem Kilometer und zusätzlich fünf Kilometern in der An- und Abflugrichtung der Start- und Landebahnen sei der Drohnenbetrieb grundsätzlich verboten, vermeldet Köln/Bonn. Wenn in diesem Bereich geflogen werden soll, wird eine individuelle Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) benötigt.
Ebenso relevant: Verstöße würden nach Paragraph 315 Strafgesetzbuch strafrechtlich verfolgt und könnten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, so der Flughafen.
Um die Verbotszonen zu identifizieren, hat die DFS eigens eine kostenfreie App über ein Tochterunternehmen erstellen lassen. Diese stellt privat Nutzenden über eine interaktive Karte Geozonen, Einschränkungen, Wetter und Luftverkehrsinformationen zur Verfügung. Der Name der Drohnen-App: TraX.
Und auch dies gelte, so der Flughafen Köln/Bonn: Im weiteren Umfeld rund um Flughäfen sei der Einsatz von Drohnen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne individuelle Freigabe möglich. Das Umland ist dazu in weitere Flugzonen eingeteilt. Je größer die Entfernung zum Flughafen sei, desto höher dürfe eine Drohne zudem ohne individuelle Freigabe steigen. Wird die vorgegebene Höhe überstiegen, so muss ebenfalls eine Freigabe bei der DFS beantragt werden. Rund 14 Tage dauere eine Beantragung, so der Flughafen.
Der Flughafen stellt auf seinem Portal „CGN nebenan“ Informationen bereit. So etwa die Karte zu Flugverbotszonen. www.cgn-nebenan.de (red.)