Kölner Gewässer leiden nach Angaben der Stadt Köln nach geringen Niederschlägen im Frühjahr unter extremer Trockenheit. Aufgrund ausgebliebenen Regens führten Bäche immer weniger Wasser, manche überhaupt kein Wasser mehr. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln hat nun, wie schon in den vergangenen Jahren, eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus den Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, verboten ist.
Das Verbot gilt ab dem 18. Juni. Vor allem Grundstückseigentümer*innen, deren Gärten direkt an Fließgewässern lägen, werde damit untersagt, Wasser zu entnehmen, so die Stadt. Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen sei ohnehin ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht zulässig.
Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Für die vier linksrheinischen Gewässer, den Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach, gebe es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanlieger*innen. Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort seien häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden.
Aktuell sei rechtsrheinisch der Selbach bereits vollständig trocken, so die Stadt. Andere rechtsrheinische Bäche, wie der Flehbach, Giesbach und Kurtenwaldbach, zeigten bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge könnten auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen.
Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer*innen auf etwa 800 bis 900. (red.)