StartKölnPflichtumtausch für alte Führerscheine

Pflichtumtausch für alte Führerscheine

Seit Januar 2013 haben Führerscheine in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard. Die Europäische Union hat den Umtausch angeordnet, um einheitliche und fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf zu haben. Im Laufe der kommenden Jahre müssen in Deutschland rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ersetzt werden. Es handelt sich dabei um einen Umtausch, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Pflicht zum Umtausch betrifft alte graue und rosafarbene sowie Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden.

Bis 19. Januar 2033 müssen nach einer EU-Richtlinie alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Der Umtausch wird nach Geburtsjahrgängen gestaffelt bis Januar 2033 erfolgen.

Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 2001 etwa ausgestellt worden sind, müssen bereits bis zum 19. Januar umgetauscht werden. Für die Jahre 2002 bis 2004 gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2027. Danach folgen weitere Zeitfenster bis zum Jahr 2033. Der Umtausch könne vor Ort im Bürgeramt oder per Online-Antrag durchgeführt werden, so die Stadt. (red.)

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