Die Stadtbibliothek Köln passt ihre Benutzungs- und Entgeltordnung an. Die Änderungen sollen zum 6. Januar in Kraft treten und betreffen unter anderem die Jahresgebühren für Bibliotheksausweise sowie die Mahngebühren für nicht fristgerecht zurückgegebene Medien. Der Rat der Stadt Köln hatte die Anpassung in seiner Sitzung im Dezember beschlossen. Grund für die Erhöhungen seien Sparmaßnahmen im Haushalt der Stadt, die durch die Preisanpassung mitgesteuert werden sollen.
Ab dem 6. Januar gilt für Rentner*innen und Pensionär*innen der reguläre Jahresbeitrag für Erwachsene ab 21 Jahren. Die bisher reduzierte Gebühr entfällt. Der einheitliche Jahresbeitrag beträgt künftig 30 Euro. Der Beitrag umfasse weiterhin den Zugang zum vollständigen Medienangebot der Stadtbibliothek Köln, so die Stadtbücherei. Bereits bestehende Ausweise könnten bis zum Ende ihrer aktuellen Gültigkeitsdauer zu den bisherigen Konditionen genutzt werden.
Für Nutzer*innen bestehe weiterhin die Möglichkeit einer Dauermitgliedschaft, bei der 13 Monate zum Preis von zwölf gewährt würden. Personen, die berechtigt sind, einen Köln-Pass zu beantragen, können weiterhin eine ermäßigte Jahresgebühr in Anspruch nehmen.
Für Personen ab 21 Jahren erhöht sich die Gebühr bei einer verspäteten Rückgabe auf 1,50 Euro pro Medium und angefangene Woche. (red.)