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Drei Stille Feiertage im November

Stadtbezirk Porz – Gleich drei sogenannte Stille Feiertage stehen im November mit Allerheiligen (Samstag, 1. November), Volkstrauertag (Sonntag, 16. November) und Totensonntag (Sonntag, 23. November) an.

An Allerheiligen und am Totensonntag seien, das vermeldet die Stadt Köln, von 5 bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, sowie Briefmarkentauschbörsen nicht gestattet. Gleiches gelte für sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden.

Am Volkstrauertag sind von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros, sowie von ähnlichen Unternehmen nicht erlaubt. Für musikalische und unterhaltende Darbietungen und Veranstaltungen jeder Art, wie in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb gilt die Einschränkung von 5 bis 18 Uhr. Gleiches gilt für alle anderen öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen.

Wie an allen Sonn- und Feiertagen sei auch an den Stillen Feiertagen ganztägig der Betrieb von Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen, Mitfahrvermittlungen oder Videotheken nicht erlaubt, so die Stadt Köln. Auch Wohnungsumzüge seien an diesen Tagen nicht zulässig. Ausgenommen von den Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen seien Arbeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen, wie zum Beispiel der Betrieb von Saunen, Thermen, Bräunungs- oder Fitnessstudios. (red.)

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