StartLokalesStadt/PolitikPrivate Hofflohmärkte doch sonntags zulässig

Private Hofflohmärkte doch sonntags zulässig

Zunächst war die Rede von einem Verbot. Nun hat die Stadt Köln nach eigenen Angaben das Konzept von privaten Hofflohmärkten juristisch geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen das NRW-Feiertagsrecht verstießen und damit auch sonntags stattfinden dürften, heißt es.

Bei den sogenannten Hofflohmärkten handelt es sich um über eine Internetplattform koordinierte private Veranstaltungen, die neben der Möglichkeit des An- und Verkaufs gebrauchter Waren einen starken Fokus auf das nachbarschaftliche Miteinander legen. Der Fokus dieser Veranstaltungen liege nicht auf einer Gewinnerzielung, so die Stadt. Neben den Verkaufsständen bildeten sich bei Hofflohmärkte auch Nachbarschaftstreffen. Somit fielen die Hofflohmärkte weder unter das Arbeitsverbot des Feiertagsgesetzes noch unter die gewerblichen Festsetzungserfordernisse. (red.)

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