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Wespenfallen sind in Detuschland tabu

Das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen gibt Tipps zum Umgang mit Wespen

Eil – In den Sommermonaten fliegen die schwarz-gelben Insekten wieder durch die Lüfte: Wespen. Sie sind natürliche Bestandteile der Umwelt und übernehmen wichtige Funktionen im Ökosystem – indem sie Blüten bestäuben und Schädlinge kontrollieren. Jedoch können sie mitunter als lästige Plagegeister empfunden werden, wenn sie sich zu sehr für das Grillwürstchen interessieren oder weil Menschen Angst haben, angegriffen oder gestochen zu werden.

In den meisten Fällen seien Wespen aber nur bereit zu stechen, wenn sie provoziert würden, so das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen. Von den vielen Arten sozialer Wespen in Deutschland interessieren sich nur zwei tatsächlich für menschliche Speisen: die Deutsche und die Gemeine Wespe. „Diese Zwei ruinieren den anderen Arten den Ruf, obwohl es sogar regelrecht friedliche Wespen gibt“, so Matthias Kistenich, Wespen- und Hornissenberater.

Hornissen seien im Gegensatz zu ihren kleineren Verwandten eher an Fallobst und anderen Insekten als Nahrung interessiert, als an Obstkuchen und Gegrilltem.

Wie aber sollten sich Betroffene am besten verhalten, um Mensch und Tier zu schützen?

Gemeinsam mit Matthias Kistenich stellt das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen Ratschläge bereit, was bei Begegnung mit den Tieren zu tun ist: Um Wespen gar nicht erst anzulocken, sollten Picknickbereiche frei von Speiseabfällen gehalten werden. Seien die Wespen einmal da, könne eine Ablenkfütterung in die Flugrichtung der Tiere gestellt werden.

„Eine simple und unterschätzte Lösung ist auch, ankommende Wespen mit einer Sprühflasche mit Wasser nass zu machen. Sie denken dann, dass es regnet und werden einfach wieder umkehren“, so Kistenich. Das Aufstellen von Fallen für Wespen sei in Deutschland indes nicht gestattet. Dadurch würden auch besonders geschützte Arten, wie Hornissen und bestimmte Schwebfliegen, Falter und Käfer gefangen. Grundsätzlich stünden alle Wespen und Wildbienen, zu denen auch die Hummeln gehören, unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, so der Experte.

Für das Töten geschützter Arten können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Zu Wespen- und Hornissennestern sollte generell ausreichend Abstand gehalten werden. Falls ein Nest in der Nähe störe, so könne die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln kontaktiert werden. Neben Beratung gibt es dort auch Kontakte zu Wespen- und Hornissenberater*innen. Bei vielen Nestern reichten bereits einfache Abtrennungen, einige könnten umgesiedelt und nur wenige müssten professionell vernichtet werden, so der Experte weiter.

„Die wichtigste Maßnahme ist jedoch, Ruhe zu bewahren und respektvoll mit den Tieren umzugehen. So sollte einem entspannten Grillabend nichts mehr im Wege stehen“, so Kistenich. (red.)

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