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Urlaub für pflegende Angehörige

Der Urlaub steht vor der Tür oder beruflich bedingt kann eine pflegebedürftige angehörige Person nicht wie gewohnt zuhause betreut werden. Helfen kann dann ein Aufenthalt in der stationären Kurzzeitpflege. „Wir wissen, dass die tägliche Betreuung von Pflegebedürftigen daheim eine herausfordernde Aufgabe sein kann. Gerade für diese Angehörigen sind Erholung und Entspannung besonders wichtig“, weiß auch Evelyne Jurczyk, Einrichtungsleiterin der Senioren-Residenz „CMS Pflegewohnstift Porz“ an der Josefstraße.

„In diesen Situationen, oder wenn über Nacht etwas dazwischenkommt, versuchen wir diese Lücken durch Kurzzeitpflege bestmöglich zu schließen.“ Durch ihr Netzwerk könnten regional und national Kurzzeit-Pflegeplätze vermittelt werden, so die Leiterin.

Generell gelte: Immer dann, wenn Pflegebedürftige wegen eines Urlaubs nicht privat betreut werden können, oder sonstige Gründe dies verhindern, kann ein Kurzzeit- oder Verhinderungs-Pflegeplatz in Anspruch genommen werden. Die pflegenden Angehörigen müssten sich um die Kosten für die stationäre Betreuung keine Sorgen machen, so Jurczyk. „Pro Kalenderjahr stehen jedem Pflegebedürftigen mehrere Tage Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu. Die Kosten werden weitgehend durch die Pflegekassen erstattet.“ (red.)

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