Das Ordnungsamt startet erneut seine stadtweite Aktion zur Entfernung von verlassenen Fahrrädern. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes prüfen ab Montag, 24. März, schwerpunktmäßig in jedem Stadtbezirk, wo nicht mehr genutzte Fahrräder durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) entfernt werden müssen. 2024 waren dies insgesamt 9.172 Exemplare. Andere Räder bekommen zuvor eine Frist zugeteilt, in der mögliche Besitzer*innen sie entfernen können.
Die Stadt Köln bittet zudem um Unterstützung der Aktion. Ein im öffentlichen Raum abgestelltes Fahrrad wird als Schrottfahrrad angesehen, wenn es nicht mehr verkehrstauglich ist und drei der folgenden Merkmale aufweise, so die Stadt: platte Reifen, deformierte oder fehlende Vorder- oder Hinterreifen (gilt nicht bei Schnellverschlüssen), fehlende oder verbogene Lenker, defekte Bremsen, ein fehlender Sattel (gilt nicht bei Schnellverschlüssen), verrostete oder defekte Ketten, fehlende Beleuchtung oder ein beschädigter Rahmen.
Bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern muss lediglich eines der oben genannten Merkmale eines Schrottfahrrads vorliegen. Bei geringen Mängeln bekleben Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes das Rad mit einem gelben Zettel, der auf eine vierwöchige Nachbesserungsfrist hinweist. Bei erheblichen Mängeln wird das Fahrrad mit einem blauen Zettel beklebt, der die Entfernung aus dem öffentlichen Raum ankündigt.
Die Stadt Köln bittet Fahrradbesitzer*innen, den Zustand ihrer im öffentlichen Straßenland abgestellten Zweiräder zu prüfen und wenn nötig nachzubessern, damit ihr Zweirad nicht fälschlich mit einem Hinweiszettel beklebt oder abtransportiert wird. (red.)