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Heckenschnitt ab 1. März verboten

Während der Vogelschutzzeit, die zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt, sei es gesetzlich untersagt, Hecken und Sträucher abzuschneiden, vermeldet das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen. Diese Zeit falle in die Brutzeit vieler Vogelarten. Während dieser sensiblen Phase suchen Vögel Schutz und Nistplätze in dichten Büschen und Hecken, um ihre Eier auszubrüten und ihre Jungen aufzuziehen. Ein frühzeitiger Heckenschnitt könne Nester zerstören und brütende Vögel vertreiben, was zu erheblichen Störungen, und im schlimmsten Fall, zum Verlust von Bruten führen könnte. Es sei daher wichtig, den Heckenschnitt außerhalb der Vogelschutzzeit zu planen, idealerweise im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr vor Beginn der Brutperiode, so das Umweltbildungszentrum.

„Die durch den Klimawandel bedingte immer früher beginnende Vegetationsperiode veranlasst auch zunehmend mehr Vogelarten zu einem verfrühten Brutbeginn. Daher sollten auch bereits Ende Februar im Vorfeld eines Gehölzschnittes die jeweiligen Hecken und Sträucher auf mögliche Bruten kontrolliert werden“, so Matthias Overmann, Biologe am Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass Hecken rechtzeitig für die Vögel zur Verfügung stehen, wenn sie diese am dringendsten benötigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen seien zwar auch während der Vogelschutzzeit erlaubt, ein vollständiger Verzicht auf jeglichen Beschnitt sei laut Overmann während dieser Zeit jedoch unbedingt zu empfehlen.

„Eine ungeschnittene Hecke bietet auch während des restlichen Jahres zahlreiche Vorteile für die Tierwelt“, so der Experte. „Hecken aus heimischen Pflanzen, wie Holunder, Buche, Schlehe oder Wildrose sind besonders wertvoll, da sie die natürliche Artenvielfalt erhalten. Sie dienen als wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Insekten, Kleintieren und Vögeln, bieten Nahrung, Schutz vor Raubtieren und fungieren als ökologische Verbindung zwischen verschiedenen Lebensräumen.“

Um die Anliegen des Vogelschutzes und die Pflege der Landschaft zu vereinen, sollten Hausbesitzer*innen, Gärtner*innen und Landwirt*innen den Heckenschnitt bewusst planen und sich an die gesetzlichen Vorschriften zur Vogelschutzzeit halten. So könne dazu beigetragen werden, die Vielfalt der heimischen Tier – und Pflanzenwelt zu erhalten und zu schützen, so Matthias Overmann. (red.)

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