Die Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern auf dem Friedhof Westhoven, in denen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1995 bestattet worden ist, endet nach 30 Jahren Ruhezeit. Das vermeldet nun die Stadt Köln.
Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Reihengrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit sei nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung weist mit einem Schild auf die anstehende Entfernung der Grabsteine und anderer Aufbauten hin. Die Nutzungsberechtigten hätten jedoch die Möglichkeit, nach Einholen einer entsprechenden Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung das Grab selbst abzuräumen.
Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 0221 22125127. (red.)