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Neue Parkgebührenordnung geplant

Die Stadt Köln plant eine neue Parkgebührenordnung. Aktuell berät die Politik über die Beschlussvorlage der Verwaltung. Mit der neuen Parkgebührenordnung sollen einzelne Punkte des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Masterplans „Parken“ umgesetzt werden. Der Entwurf enthält unter anderem eine Anhebung der Parkgebühren und eine Reduzierung der Höchstparkdauer.

Parkregelungen für Ärztinnen, Pflegedienste, Hebammen, Handwerkerinnen und Menschen mit Handicap bleiben unverändert. Über die Vorlage beraten zunächst verschiedene Ausschüsse und alle Bezirksvertretungen, bevor der Rat im Februar 2025 eine finale Entscheidung trifft.

Der Masterplan „Parken“ solle, so die Stadt, einen Beitrag dazu leisten, umweltfreundliche Verkehrsmittel wie den öffentlichen Nahverkehr, Fahrräder, Carsharing-Dienste oder das Zufußgehen bei kurzen Distanzen attraktiver zu machen und die Emissionen in der Stadt zu reduzieren. Dies gelte insbesondere für kürzere und mittlere Wege sowie für den einpendelnden Kfz-Verkehr aus dem Umland.

Die Verwaltung schlägt vor, an der bestehenden bezirksorientierten Zonenregelung in Form von zwei Zonen im Stadtgebiet festzuhalten: Eine Zone umfasst den Stadtbezirk Innenstadt und Deutz, die andere die Stadtbezirke 2 bis 9 – darunter auch Porz. Die Gebühr für das Kurzzeitparken im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz soll auf 5 Euro je Stunde (vormals 4 Euro), für die Stadtbezirke 2 bis 9 auf 2,50 Euro je Stunde erhöht werden (vormals 2 Euro).

Gegenwärtig besteht an ausgewählten Parkscheinautomaten die Möglichkeit, mit der sogenannten „Brötchentaste“ einen Parkschein zu ziehen. Dieser berechtigt dazu, für die Dauer von maximal 15 Minuten unentgeltlich zu parken. Die Verwaltung empfiehlt, an dieser Regelung festzuhalten. Von einer Ausweitung rät sie ab, da hierdurch einerseits dem städtischen Haushalt Einnahmen entgehen würden und andererseits dies der strategisch gewünschten Verkehrslenkung entgegenwirken würde, heißt es.

Die Parkgebühr für das Langzeitparken soll künftig 30 Euro am Tag betragen. (red.)

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