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Taxi-Kilometerpreise bleiben bestehen

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis beschlossen. Eine Anpassung der Kilometerpreise, die eine Taxi-Interessenvertretung bei der Verwaltung beantragt hatte, lehnte der Rat indes ab.

Für den Kölner Taxitarif bedeutet der Ratsbeschluss, dass die bisherigen Kilometerpreise der seit 1. September 2022 geltenden Verordnung gültig bleiben. Die Preise betragen pro Kilometer weiterhin 2,60 Euro, bei Fahrten bis zu sieben Kilometern, und 2,20 Euro ab dem siebten Kilometer. Die Grundgebühr beträgt 4,90 Euro, die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit 0,50 Euro je Minute. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von sieben Kilometern Länge und vier Minuten Wartezeit beträgt der Gesamtpreis beispielsweise 25,10 Euro.

Auf Wunsch einer weiteren Interessenvertretung hatte die Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, Regelungen zu Festpreisen innerhalb eines Tarifkorridors einzuführen. Dem stimmten die Ratsmitglieder mehrheitlich zu. Diese Festpreise gelten für Fahrten auf vorherige Bestellung und wurden in München bereits erfolgreich eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass bei der Vermittlung von vorbestellten Fahrten die Taxi-Unternehmer*innen oder die Vermittlungszentrale den Preis im Vorhinein anpassen können. Diese Anpassung kann bis zu minus fünf Prozent bis maximal plus 20 Prozent des regulären Beförderungsentgeltes des Taxitarifs betragen. (red.)

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