Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung im Juli eine neue Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen.
Die neue Regelung greift demnach ab dem 1. Oktober. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich auf 100 Euro. Die Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.
Danach wird sie ab dem 1. März 2025 von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro.
Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimetern sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimetern beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen. Sowohl die am Montag beschlossene als auch die neue Gebührenregelung ab 1. März 2025 regeln ebenfalls neu, dass Besitzerinnen von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimetern ab 1. Oktober generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis haben.
Derzeitige Inhaberinnen von Bewohnerparkausweisen, deren Berechtigungen zum 1. Oktober zur Verlängerung anstehen, sollen in den kommenden Tagen von der Stadtverwaltung über die anstehende Verlängerung und dabei auch über die neue Gebührenhöhe informiert werden. (red.)